Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für den Kongress für Familienunternehmen der
Private Universität Witten/Herdecke gGmbH (Stand: 01.12.2012).
Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“
anerkannt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an der
Veranstaltung Kongress für Familienunternehmen, die von der Private Universität
Witten/Herdecke gGmbH (UWH oder Veranstalter) angeboten wird.
(2) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die
gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Anmeldungen zu Veranstaltungen können online oder schriftlich per Brief an die Adresse
des Kongresses für Familienunternehmen erfolgen. Die Anmeldung zu der ausgewählten
Veranstaltung ist verbindlich zu den angegebenen Konditionen. Der/die Angemeldete erklärt
weiterhin, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat.
(2) Die UWH bestätigt dem/der Angemeldeten per E-Mail oder auf anderem Wege den Eingang
der Anmeldung.
(3) Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält der/die Angemeldete vorbehaltlich der Reglung in
§ 3 eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Der Vertrag kommt mit Zugang der
Anmeldebestätigung zustande.
§ 3 Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zur endgültigen Bestätigung der Teilnahme am Kongress für
Familienunternehmen wird eine Anmeldebestätigung zugesendet. Sollte die Teilnahme wegen
Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer eine entsprechende
Benachrichtigung. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
§ 4 Zahlungsbedingung
(1) Der/Die Teilnehmer/in hat das angegebene Veranstaltungsentgelt zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer, soweit die Veranstaltung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, spätestens zehn
Tage nach Rechnungsdatum, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, ohne Abzug
unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
(2) Kosten für Teilnehmerunterlagen sind mit dem Veranstaltungsentgelt abgegolten. Die
Verpflegung der Teilnehmer sowie die Bereitstellung evtl. notwendiger
Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt die UWH nur, wenn dies in dem betreffenden
Veranstaltungsangebot ausdrücklich enthalten ist.
§ 5 Rücktritt und Kündigung
Sofern im Veranstaltungsangebot keine andere Regelung vorgesehen ist, gelten folgende
Bedingungen: Der/Die Teilnehmer/in kann von dem Vertrag bis zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn zurücktreten, wenn die Rücktrittserklärung der Private Universität
Witten/Herdecke gGmbH spätestens an diesem Tag zugeht. Der Rücktritt ist schriftlich zu
erklären. Geht die Rücktrittserklärung spätestens an dem Tag zu, der zwei Wochen vor
Beginn der Veranstaltung liegt, werden 50% der Teilnehmergebühren erstattet. Teilnehmende,
deren Rücktrittserklärung später zugeht oder die zu den Veranstaltungen nicht oder
teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts
verpflichtet und eine Rückerstattung der Teilnehmergebühren ist ausgeschlossen.
§ 6 Termin-/Programmänderungen
(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen (z.B. im Falle einer
Pandemie), kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen
Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmer steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht
zu. Die Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (z.B. Stornogebühren für gebuchte Anreise
oder Hotel), bestehen nicht.
(2) Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere
ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als
den angegebenen Referenten durchführen zu lassen, sowie die gewählten Programmpunkte, in
begründeten Fällen (zu geringe Anmeldezahl, Ausfalle der Referierenden, etc.), anzupassen.
Der/Die Teilnehmende ist in diesen Fällen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur
Minderung des Entgeltes berechtigt.
§ 7 Überlassene Unterlagen
Von der UWH im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene
Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung der UWH weder reproduziert,
noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder
zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den
Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
§ 8 Gewährleistung
Für erteilten Rat, vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren wirtschaftliche
Verwertbarkeit wird keine Gewähr übernommen.
§ 9 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Sofern ein Haftungsausschluss rechtlich
nicht zulässig ist, beschränkt sich die Haftung jedoch auf vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Ersatz
des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschadens, soweit keine zwingende Haftung besteht.
(2) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf
die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.
§ 10 Ausschluss von der Teilnahme
Die UWH ist berechtigt, Teilnehmer/innen in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe
§ 4), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme
auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der UWH
nach §§ 4 und §§ 5. der Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.
§ 11 Angaben des/der Angemeldeten / Datenschutz
(1) Die UWH weist darauf hin, dass zur Anmeldung korrekte Adressdaten angeben werden
müssen. Die UWH behält sich im Falle der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege
zu leiten.
(2) Angemeldete werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der UWH in
maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt.
(3) Der/die Angemeldete erklärt damit sein Einverständnis, dass die erhobenen Daten auch
nach Abschluss der gebuchten Veranstaltung zum Zweck der weiteren Betreuung des/der
Angemeldeten gespeichert bleiben und er/sie hierfür von der UWH Informationsmaterial
erhält. Die Weitergabe der Daten an Dritte, mit Ausnahme der Auftragsdatenverwaltung, ist
unzulässig. Der/Die Angemeldete kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich
widerrufen.
§ 12 Datenschutzerklärung
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Kontrolle keine Haftung übernehmen. Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch
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Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich des Besuchs auf der Homepage
des Kongresses für Familienunternehmen ist der UWH ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten
werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.
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aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte
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Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen
Informationen den Postweg empfehlen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch
die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform. Dies gilt nicht für
die Anmeldung. Insofern gilt ausschließlich § 3.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an
Veranstaltungen, die von der UWH im Rahmen der Fort- und Weiterbildungam Kongress für
Familienunternehmen angeboten werden ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand Witten vereinbart.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.